ASL Sprachenschule München
Fremdsprachenunterricht für Schüler in München
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Der Abschluss und die Abwicklung der von der ASL Sprachenschule
München durchgeführten Sprachkurse erfolgt
ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Leistungs- und
Zahlungsbedingungen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich
getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
1. Die aktuellen Kursgebühren ergeben sich aus den jeweils
gültigen Preislisten. Die Vertragspartner sind sich einig,
dass bei monatlicher Zahlungsweise die monatliche
Teilnahmegebühr bis zum 3. eines jeden nachfolgenden Monats zu
zahlen ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf
die Gutschrift auf dem Konto Nr. 4753018 bei der Commerzbank
München, BLZ 70040041 an. Im Falle des Zahlungsverzugs wird
eine Bearbeitungsgebühr von € 2.50 pro Mahnschreiben
erhoben.
2. Kommt der Teilnehmer/in mit zwei Monatsteilnahmegebühren in
Verzug, wird die restliche Teilnehmergebühr für den
gesamten Vertragszeitraum sofort fällig.
3. Gemeinsame Erziehungsberechtigte haften gesamtschuldnerisch
für die Teilnahmegebühr des Erziehungsbefohlenen.
Unterschreibt ein Erziehungsberechtigter den Vertrag, versichert er mit
seiner Unterschrift, dass er auch in Vollmacht des anderen
Erziehungsberechtigten handelt.
4. Kursbeginn und Raum der einzelnen Unterrichtseinheiten werden durch
die ASL Sprachenschule festgelegt. Tritt der Kursteilnehmer den
Unterricht nicht innerhalb von vier Wochen nach Festlegung an,
gerät er in Annahmeverzug.
5. Sollte ein angebotener Sprachkurs aus Gründen, die die ASL
Sprachschule zu vertreten hat, nicht realisiert werden, erhält
der Kursteilnehmer seine Kursgebühren zurück.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, die ASL Sprachenschule hat vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt.
6. Bei Einzelunterricht wird dem Teilnehmer die Möglichkeit
eingeräumt, die vereinbarte Unterrichtseinheit bis
spätestens 24 Stunden vor Beginn der Unterrichtseinheit
abzusagen. In diesem Fall wird die Gebühr für diese
Unterrichtseinheit nicht fällig. Der Teilnehmer hat
unverzüglich für die abgesagte Unterrichtseinheit in
Absprache mit dem Fremdspracheninstitut einen neuen, verbindlichen
Termin abzustimmen. Nimmt der Teilnehmer auch diesen Termin nicht wahr,
wird die Gebühr für diese Unterrichtseinheit
jedenfalls fällig. Darüber hinaus ist das
Fremdspracheninstitut nicht nachleistungspflichtig.
7. An den gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht aus.
Für die Schulferien in Bayern werden individuelle
Vereinbarungen getroffen.
8. Der Unterrichtsvertrag mit dem Fremdspracheninstitut endet nach
Maßgabe der sich aus dem Vertrag ergebenden Laufzeit. Er
verlängert sich automatisch um weitere drei Monate, wenn er
nicht zwei Wochen vor dem Vertragsende gekündigt wird. Das
Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
unberührt.
9. Sollten diese Bestimmungen teilweise unwirksam oder
lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.